1. Grundsätzliches
Für unsere Bestellungen und Abschlüsse gelten nur unser Einkaufsvertrag. Von ihnen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferers oder sonstige im Zusammenhang mit einer Bestellung bzw. Abschluss stehende Vereinbarungen sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie als Zusatz zu unserem Einkaufsvertrag schriftlich von uns bestätigt werden.
2. Bestellung
Nur schriftlich erteilte und unterschriebene Bestellungen bzw. Abschlüsse sind gültig. Telefonische und mündliche Bestellungen binden uns nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Auftragsbestätigung
Innerhalb von 3 Tagen erwarten wir eine schriftliche Auftragsbestätigung mit verbindlichen Lieferterminen.
4. 100% Geldzurückgarantie
Eine zusätzliche 100% Geldzurückgarantie gelt nur für innerhalb 100 Tage ab einem Einkauf von einem kompletten YOUYOUNG Massagesystem. Wenn die Kunde nur eine Maschine davon gekauft hat, kann die Kunde leider nur normale zwei Jahre Qualitätsgarantie genießen.
5. Preis
Preiserhöhungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
6. Lieferung
Abweichungen von unseren Bestellungen oder Abschlüssen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Lieferer ist verpflichtet, die in der Bestellung oder in sonstigen Vereinbarungen angegebenen Liefertermine genau einzuhalten. Werden diese Termine aus einem vom Lieferer mitzuteilenden Umstand nicht eingehalten, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden davon nicht berührt. Mehrkosten, die durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehen, hat uns der Lieferer zu ersetzen. Die Annahme einer nicht termingerechten Lieferung oder Leistung beinhaltet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Höhere Gewalt entlastet den Lieferer nur, wenn er uns unverzüglich benachrichtigt.
7. Rechnung
Die Rechnung wünschen wir in zweifacher Ausführung. Sie muss mit den in der Bestellung vorgeschriebenen Nummern und Bezeichnungen übereinstimmen.
8. Qualitätsforderungen
Der Lieferer ist verpflichtet, die für seine Leistungen geforderten technischen Vorschriften einzuhalten und die Qualität entsprechend den Qualitätssicherungsvorschriften zu sichern.
9. Abnahme
Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, unvorhergesehene und unvermeidbare Montagebehinderung und andere Faktoren, welche eine Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben, befreien uns ebenso wie Fälle höherer Gewalt von der Verpflichtung zur Abnahme.
10. Produkthaftung
Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder ähnlichen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen (Produkthaftung), so muss der Lieferant für den uns entstandenen Schaden aufkommen, soweit seine Lieferungen oder sein Verhalten fehlerhaft und für den Schaden ursächlich waren.
11. Gefahrenübergang
Für den Gefahrenübergang bei zufälligem Untergang oder zufälliger Verschlechterung der Ware gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Vorbehalt
Die Ware wird von uns unter dem Vorbehalt einer Untersuchung von Richtigkeit und Tauglichkeit abgenommen. Für Mängel, gleichgültig ob sie sofort oder erst später erkennbar sind, haftet der Lieferer über die Dauer der Gewährfrist insofern, als wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechtshilfen berechtigt sind, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Berichtigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an den die Ware entsprechend unseren Angaben zu liefern ist. Gerichtsstand ist Berlin Charlottenburg.
Stand: November 2011
Kontakt: service@yyoung.de
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